Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Hennef e.V.
GESUNDHEITSPRÄVENTION
EINRICHTUNGEN
INFORMATIONEN
HILFE VON
MENSCHEN FÜR MENSCHEN
Liebe Bürgerinnen, lieber Bürger,
wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unseren sozialen Aktivitäten. Unsere Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen stehen allen Menschen im Rhein-Sieg-Kreis offen. Sie werden weitgehend öffentlich gefördert, bedürfen jedoch stets eines besonderen Einsatzes von AWO-Eigenmitteln, die wir durch Spenden finanzieren müssen.
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Spende
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Hennef e.V.
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE76 3705 0299 0000 2414 48
BIC: COKSDE33
Dieses Konto verwenden Sie auch bitte für die Beitragszahlung oder Kursgebühren mit einem entsprechenden Vermerk unter " Verwendungszweck ".
Als Spendenkonto für die Tafel verwenden Sie bitte ausschließlich:
Bank für Sozialwirtschaft Köln
Konto: 60 40 009, BLZ 370 205 00
IBAN: DE12370205000006040009
SWIFT/BIC: BFSWDE33XXX
Kennwort: Hennefer Tafel
Steuerbegünstigung
Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt. Für Geld- und Sachspenden sowie Förderbeiträge ab 100,-- EUR erhalten Sie von uns umgehend Ihre steuerbegünstigende Bestätigung.
Finanzielle Zuwendungen (Spenden, Zustiftungen) können als Sonderausgaben bei der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer geltend gemacht werden (§ 10b, Abs. 1 EstG, § 9, Nr. 2 KStG). Bis zu einer Höhe von 5 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw. des Einkommens sind Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke abzugsfähig.
Ein Steuerpflichtiger kann wahlweise auch 2 Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Größenordnung für gemeinnützige Zuwendungen zugrunde legen.
Vielen Dank